21.4624 · Postulat · 2021-12-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein bindendes und unabhängiges Expertengremium als fixer Bestandteil in der Einzelvergütung nach Artikel 71 a-d KVV vor oder während der zweiten Evaluation einbezogen werden kann.
Begründung
Mit dem Artikel 71a-d KVV besteht die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten einen raschen und frühen Zugang zu gewissen Arzneimitteln mit erwarteten grossem therapeutischen Nutzen im Einzelfall zu gewähren. Artikel 71a-d KVV hat sich in den letzten Jahren als Erfolgsmodell erwiesen. Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene und Ende 2020 publizierte Evaluationsbericht hat gezeigt, dass der Artikel 71a-d verbesserungsfähig ist. Vor allem herrscht eine Ungleichbehandlung bezüglich des Zugangs für Patienten.
In der Antwort auf die Interpellation 21.3619 hat der Bundesrat betont, dass ihm die Gleichbehandlung der versicherten Personen im Rahmen der Vergütung im Einzelfall ein zentrales Anliegen ist. Zudem hat er darauf hingewiesen, dass Massnahmen für eine einheitlichere, gegebenenfalls gemeinsame Nutzenbewertung geprüft werden, was zu begrüssen ist.
Das Swiss Patient Access Programm "SPAP" hat als "proof of principle" gezeigt, dass der Einbezug von klinischen unabhängigen Experten im Einzelfall (nicht nur bei der Erarbeitung von standardisierten Nutzenbewertung) gegen die Ungleichbehandlung und für die objektive Einschätzung der Fälle helfen kann.
Es ist daher zu prüfen, welcher Mehrwert der Einbezug von klinischen Experten für eine subsidiäre Beurteilung von komplexen Fällen und zur Bekämpfung einer möglichen Ungleichbehandlung bringen kann und wie ein solcher umgesetzt werden könnte.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3619 Wasserfallen Flavia "Ungleichbehandlung beim Off-label Use" festgehalten, erachtet auch der Bundesrat die Ungleichbehandlung in der Umsetzung der Einzelfallvergütung als störend und sieht in diesem Bereich grossen Handlungsbedarf. Bei den Massnahmen zur Erhöhung der Gleichbehandlung beurteilt der Bundesrat jedoch den zusätzlichen Weg über ein externes Gremium aus klinischen Experten, welches bindende Entscheide fällen kann, als nicht zielführend.
Wie bereits im Rahmen der Interpellation 19.4212 Heim "Neue Modelle für neue Therapien. Mit dem Ziel der Rechtssicherheit und Zugangsgerechtigkeit für alle bei exorbitant teuren und neusten Therapieverfahren, auch im Off-Label-Bereich" dargelegt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass klinische Experten durch den direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten, ihre Forschungstätigkeit sowie subjektive Eindrücke oder spezifische Erwartungen in ihrer Unabhängigkeit beeinflusst sein können. Der Bundesrat befürchtet deshalb, dass ein Expertengremium die Entscheide der die Arzneimittel verordnenden Kolleginnen und Kollegen aus der Klinik kaum anzweifeln würde und der grösste Teil der Anträge befürwortet würde. Zum anderen dürfte ein Gremium aus hauptberuflich klinisch tätigen Experten der Menge an Gesuchen und der Vielfalt der medizinischen Indikationen kaum gewachsen sein. Eine Überlastung eines solchen Gremiums hätte einen verzögerten Zugang für die Patientinnen und Patienten zur Folge.
Im Rahmen der Beurteilung der WZW-Kriterien bei der Aufnahme von Arzneimittel in die Spezialitätenliste als auch bei der Einzelfallvergütung ist die klinische Expertise sehr wertvoll und findet bereits heute statt. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass der Einbezug zusätzlich gestärkt werden soll. In den derzeit in Ausarbeitung befindenden Massnahmen zur Erhöhung der Gleichbehandlung bei der Einzelfallvergütung ist daher der Einbezug klinischer Experten ein wichtiges Element: Klinische Experten sollen von der Vertrauensärzteschaft bei der Entwicklung der validierten Nutzenbewertungs-Instrumente (OLU-Tool) immer sowie für die Beurteilung im Einzelfall bei Bedarf beigezogen werden.
Zudem werden weitere Elemente zur Erhöhung der Gleichbehandlung der Versicherten erarbeitet: Es soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Beurteilung der Studienlage durch die Vertrauensärzte gemeinsam erfolgen kann und die Resultate der Nutzenbewertung publiziert werden können. Es wird entsprechend bereits geprüft, wie und in welchem Ausmass klinische Experten bei der Vergütung im Einzelfall berücksichtigt werden können. Die Vernehmlassung soll in der ersten Jahreshälfte 2022 eröffnet werden.
Angesichts der bereits laufenden Arbeiten und der dargelegten Bedenken gegenüber der Schaffung eines zusätzlichen, eigenständigen Gremiums, beantragt der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.