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21.465 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-17

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Sanktionen gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die während des Zweiten Weltkriegs in der französischen Résistance gekämpft haben, sind aufzuheben.

Begründung

Im Jahr 2009 entschied das Parlament, die Schweizerinnen und Schweizer, die auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft hatten, zu rehabilitieren. Die parlamentarische Initiative 06.461 am Ursprung dieses Entscheids sah auch die Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer vor, die in der französischen Résistance gekämpft hatten. Aufgrund fehlender Informationen und mangels historischer Recherchen entschied das Parlament jedoch, diese Gruppe von der Rehabilitierung auszunehmen. Die damaligen Wissenslücken wurden in der Zwischenzeit durch vertiefte Recherchen zu den Profilen und Beweggründen der Schweizerinnen und Schweizer in der Résistance geschlossen, insbesondere dank der Arbeit des Historikers Peter Huber. Dieser hat hauptsächlich auf Grundlage der Archive der Schweizer Militärgerichte 466 Schweizerinnen und Schweizer identifiziert, die mit den Französischen Streitkräften im Inneren (Forces françaises de l'intérieur, FFI) oder den Freien Französischen Streitkräften (Forces françaises libres, FFL) von General Charles de Gaulle kämpften. Fern der Schweizer Grenzen hatten sie auf Seiten der Alliierten gekämpft, ihr Leben riskiert und letztendlich zum Überleben der Schweiz beigetragen. Zurück in der Schweiz wurden etwa 200 von ihnen zu bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Zudem wurden einige aus der Armee ausgeschlossen, anderen wurden ihre politischen Rechte entzogen, während ein Teil der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer auf französischem Boden blieb, um diesen Sanktionen zu entgehen. Ein Teil der Freiwilligen fiel im Kampf, nachdem die Schweiz sie in Erwartung ihrer Rückkehr bereits in Abwesenheit verurteilt hatte.

Diese formelle Rehabilitierung, die keine Wiedergutmachung einschliesst, erlaubt es uns, unsere Anerkennung dieser Kämpferinnen und Kämpfer zu zeigen, die zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus beigetragen hatten. Wie es der Bundesrat in Bezug auf die rehabilitierten Kämpferinnen und Kämpfer im Spanischen Bürgerkrieg sagte, decken sich die damaligen Urteile nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Es geht somit nicht darum, das durchaus sinnvolle Verbot des fremden Militärdienstes zu hinterfragen. Gleich wie das Bundesgesetz von 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg sowie das Bundesgesetz von 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus soll dieses Gesetz keine finanziellen Entschädigungen vorsehen. Zudem soll ein vereinfachtes Verfahren wie jenes für die republikanischen Spanienkämpferinnen und -kämpfer es erlauben, das Engagement dieser Schweizerinnen und Schweizer symbolisch zu ehren. Es ist somit nicht vorgesehen, die Begnadigungskommission der Bundesversammlung einzubeziehen.