Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm schützen. Beim Lärmschutz die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen
21.4658 · Motion · 2021-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die neusten Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung eingehend zu prüfen und die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass diese den Anforderungen der Verfassung und des Umweltschutzgesetzes genügen.
Begründung
Trotz der jahrzehntelangen Bemühungen in der Lärmbekämpfung sind immer noch viele Menschen in der Schweiz gesundheitsschädlichem und lästigem Lärm ausgesetzt. Da die wissenschaftlichen Grundlagen der zurzeit geltenden Grenzwerte für Verkehrslärm (Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm) veraltet sind, erarbeitete die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) den umfangreichen Bericht "Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm". In diesem im Dezember 2021 veröffentlichten Bericht macht die EKLB verschiedene Empfehlungen für eine Anpassung der Lärmgrenzwerte. Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf einer umfassenden Analyse der wissenschaftlichen Literatur über gesundheitliche Auswirkungen der Lärmbelastung und berücksichtigen zudem die langjährigen Erfahrungen mit dem Vollzug der Lärmschutzverordnung und der Rechtsprechung im Bereich des Umweltlärms.
Nach Artikel 74 der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er hat dafür zu sorgen, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Gemäss Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes müssen die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen so festgelegt werden, "dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören". Entsprechend wird der Bundesrat eingeladen, die Empfehlungen der EKLB eingehend zu prüfen und die nötigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat am 9. Dezember 2021 die in der Motion erwähnten Empfehlungen für Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm veröffentlicht. Der Bundesrat hat den Bericht und die Empfehlungen der EKLB zur Kenntnis genommen. Sie werden nun vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geprüft. Dieses Anliegen der Motion wird damit bereits umgesetzt.
Ein wichtiger Teil der Prüfung ist die vertiefte Analyse, ob und wenn ja welche Änderungen an den geltenden Rechtsgrundlagen aufgrund der Empfehlungen der EKLB notwendig sind. Dazu gehört unter anderem auch eine Abschätzung der Folgen von möglichen Regulierungen. Der Bundesrat möchte diesen laufenden Arbeiten nicht vorgreifen und lehnt die Motion deshalb zurzeit ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.