21.4668 · Interpellation · 2021-12-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Zuge der Unterzeichnungen der zwei Osloer Abkommen in den Jahren 1993 und 1995, in denen Israel die Verwaltung von Gaza und Jericho und später der Westbank an die palästinensische Behörde übertrug, hat die Schweiz 1994 ein Vertretungsbüro der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Ostjerusalem eröffnet. Ostjerusalem ist nach den ständigen UNO-Resolutionen palästinensisches Gebiet und soll laut offizieller Haltung der Schweiz die zukünftige Hauptstadt des palästinensischen Staates werden.
Ein Mittel der illegalen Strategie Israels, Ostjerusalem de facto zu annektieren, besteht darin, die Schliessung ausländischer Vertretungen zu erwirken und jede Neueröffnung von Konsulaten zugunsten der palästinensischen Bevölkerung in Ostjerusalem zu verhindern.
Israel verlangt heute zwar von der Schweiz, die DEZA-Vertretung in Ostjerusalem wahlweise nach Tel Aviv in die Schweizer Botschaft, nach Westjerusalem oder nach Ramallah in das Vertretungsbüro der DEZA zu verlegen, einerseits hat es jedoch die Eröffnung der Vertretung im Jahr 1994 widerspruchslos hingenommen und andererseits ihre Präsenz 25 Jahre lang stillschweigend akzeptiert.
In Anbetracht der Situation stelle ich folgende Fragen:
1. Anerkennt der Bundesrat Ostjerusalem immer noch als Teil der palästinensischen Gebiete und als mögliche zukünftige Hauptstadt des palästinensischen Staates?
2. Anerkennt der Bundesrat, dass Israel seit Jahrzehnten die Strategie verfolgt, Ostjerusalem de facto schrittweise zu annektieren, indem es kleine jüdische Kolonien in der arabischen Stadt zulässt, eine Mauer errichtet, die die Stadt Ostjerusalem von der Westbank trennt, oder palästinensische Familien aus ihren Häusern vertreibt?
3. Gesteht der Bundesrat ein, dass der Druck Israels zur Schliessung des Vertretungsbüros der DEZA sowie die Ablehnung der Wiedereröffnung des US-Konsulats in Ostjerusalem Teil der Strategie sind, Ostjerusalem zu annektieren?
4. Hat die Schweiz das Gespräch mit den USA, mit anderen europäischen Staaten oder mit gleichgesinnten Drittstaaten gesucht, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die den israelischen Machenschaften in Ostjerusalem, die gegen internationales Recht und gegen UNO-Resolutionen verstossen, ein Ende setzt?
5. Ist es richtig, dass das Personal der DEZA in Ostjerusalem, das sehr kompetent ist und über eine langjährige Erfahrung im Dienste unseres Landes verfügt, in Ramallah nicht für die DEZA arbeiten könnte, weil die Regelungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis und des Personenverkehrs, die der palästinensischen Bevölkerung von Israel für in die Westbank reisende Personen auferlegt wurden, sehr restriktiv sind?
6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Tatsache, dass Israel fast 25 Jahre lang nicht gegen die Präsenz des DEZA-Büros in Ostjerusalem protestiert hat, als stillschweigende Akkreditierung durch Israel zu betrachten ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Position des Bundesrates ist klar: Nur eine durch beide Seiten verhandelte Zweistaatenlösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, kann zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen. Er betrachtet Ostjerusalem nach dem humanitären Völkerrecht als besetztes Gebiet. Der endgültige Status Jerusalems, insbesondere als Hauptstadt beider Staaten, muss zwischen den Parteien verhandelt werden.
2./4. Im Einklang mit den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats erkennt die Schweiz den Staat Israel auf der Grundlage der Grenzen vor dem Sechstagekrieg vom 5. Juni 1967 an ("Grüne Linie"). Alle von Israel kontrollierten oder annektierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gelten gemäss humanitärem Völkerrecht als besetzt. Dies gilt auch für Ostjerusalem, das ein integraler Bestandteil des Besetzten Palästinensischen Gebiets ist. Die Annexion Ostjerusalems beeinflusst in keinerlei Hinsicht die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts. Da die UNO-Charta Annexionen verbietet, sind die Auswirkungen der Annexion Ostjerusalems nichtig. Die Schweiz, manchmal auch gemeinsam mit anderen Staaten, ruft alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Bereich des Völkerrechts, insbesondere im Humanitären Völkerrecht, wahrzunehmen und von einseitigen Massnahmen abzusehen, die die Friedensbemühungen beeinträchtigen könnten.
3./6. Personal, das im Besetzten Palästinensischen Gebiet, einschliesslich in Ostjerusalem, tätig ist, wird beim israelischen Aussenministerium akkreditiert. Das Personal kann nur bei einem Staat, der das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ratifiziert hat und den die Schweiz bilateral anerkennt, akkreditiert werden. Die Akkreditierung hat keine Anerkennung der Hoheit Israels auf dem Besetzten Palästinensischen Gebiet zur Folge; es geht lediglich darum, den Status der Mitglieder der Schweizer Vertretung im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen sicherzustellen.
5. Das schweizerische und lokale Personal des Büros in Ostjerusalem wurde über die geplante Verlegung der Kooperationsaktivitäten nach Ramallah informiert. Wenn das EDA sein Vertretungsnetz anpassen muss, setzt es sich immer dafür ein, Bedingungen, die seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber entsprechen, auch gegenüber dem lokalen Personal zu gewährleisten. Beim Umzug nach Ramallah wird sich das EDA bemühen, angemessene Lösungen im Rahmen des Möglichen für seine Mitarbeitenden zu finden.
Antwort des Bundesrates.