Periodische Revision der Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands
21.476 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Um sicherzustellen, dass die Mieten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und um missbräuliche Mieten infolge überhöhter Mieterträge zu verhindern, wird für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die mehrere Wohnungen vermieten, zur Bemessung der erzielten Renditen eine Pflicht zur periodischen Revision eingeführt. Das Mietrecht ist dahingehend anzupassen.
Begründung
Vereinfacht ausgedrückt sieht das Mietrecht, das sich aus der Verfassung und aus dem Gesetz ableitet, die Kostenmiete zuzüglich einer bescheidenen Eigenkapitalrendite vor; die Rendite kann somit um einen geringen Prozentsatz über dem hypothekarischen Referenzzinssatz liegen. Lange Zeit setzte das Bundesgericht diesen auf 0,5 Prozent über dem hypothekarischen Referenzzinssatz, der zurzeit bei 1,25 Prozent liegt, fest. Kürzlich hat es diesen Wert auf 2 Prozent angehoben. In Wirklichkeit liegen die effektiven Renditen aber nicht bei den maximal erlaubten 1,75 Prozent oder neu 3,25 Prozent. Vielmehr werden oft effektive Renditen in zweistelliger Höhe erzielt. In einer Studie der Raiffeisen-Bank wurde die Abweichung der effektiven Mieten von den Mieten, die bei einer korrekten Anwendung des Gesetzes zulässig wären, auf jährlich 14 Milliarden Franken beziffert. Somit wird hier eine missbräuchliche und somit gesetzeswidrige Rendite von volkswirtschaftlich entscheidender Dimension erzielt: Den Miet-Haushalten fehlen so diese Gelder, und ihre Kaufkraft wird enorm geschmälert. Da 60 Prozent unseres Bruttoinlandprodukts durch den Konsum der privaten Haushalte erwirtschaftet wird, braucht es eine korrekte Anwendung des Mietrechts, und zwar nicht nur aufgrund von juristischen Überlegungen - es ist inakzeptabel, dass ein Gesetz in einem solchen Ausmass nicht durchgesetzt wird -, sondern auch aufgrund von volkswirtschaftlichen Überlegungen.
Das Konzept der Pflicht zur periodischen Revision ist weitläufig bekannt, so etwa bei der periodischen AHV-Revision oder der Mehrwertsteuer-Revision. Diese Art von Revision entspricht einem allerseits anerkannten und unbürokratischen Vorgehen. Die Revisionen, mit denen geprüft wird, ob die Mieteinnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sollen durch das Bundesamt für Wohnungswesen erfolgen (analog zur Mehrwertsteuer-Revision, die von der eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen wird).