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21.478 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesversammlung wird beauftragt, die Gruppierung "Hamas" mittels Aufnahme ebendieser in das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 (SR 122) zu verbieten.

Begründung

Die Hamas aberkennt das Existenzrecht Israels, forderte schon mehrfach die Vernichtung jüdischer Menschen und propagiert international antisemitisches Gedankengut. Dass dies keine leeren Worte sind, wurde kürzlich erneut offenbar, als mehrere Tausend Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel abgefeuert wurden mit dem Ziel, dort so viele Menschen wie möglich zu töten. Es ging nicht darum, militärische Ziele zu treffen, sondern möglichst viele Zivilisten zu töten.

Die strategische Nutzung von Zivilisten als Schutzschilde, welche die eigene Bekämpfung für die IDF erschweren sollen, wie auch die Lagerung von militärischen Waffen in zivilen Einrichtungen wie Schulen sind zudem Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht.

Gewaltakte gegen Zivilisten und die Nutzung ebendieser zu strategischen Zwecken, die mit zivilen Opfern einhergehen sind ganz klar als terroristisch einzustufen. So haben die EU und viele weitere Länder weltweit dies erkannt und die Hamas zu Recht als Terrororganisation eingestuft und verboten.

Nichtsdestotrotz ist es der Hamas möglich, Finanzierungstätigkeiten über den Schweizer Rechtsraum abzuwickeln, wie auch Spenden zu empfangen. Ebenso werden weiterhin diplomatische Verbindungen aufrechterhalten.

Durch ein Verbot können Finanzierungsströme der Hamas über die Schweiz unterbunden und allfällige zusammenhängende Geldwäschereihandlungen entsprechend unter Strafe gestellt werden. Ebenso kann damit der Antisemitismus hierzulande bekämpft werden, denn mit einer entsprechenden Einstufung der Hamas wären Propagandaaktionen ebendieser verboten.

Als neutrales Land ist es nicht die Pflicht der Schweiz, Israel als einzigem demokratischen Rechtsstaat in der Region aktiv verteidigend beizustehen, allerdings ist es die Pflicht der Schweiz aus neutraler und humanitärer Tradition heraus, die kriegerischen Handlungen der Hamas nicht auch noch zu fördern.

Die diplomatischen Beziehungen sind weitgehend nutzlos, da die Hamas mit der fehlenden Anerkennung Israels offensichtlich nicht an einer friedlichen Lösung des Konflikts interessiert ist. Im Gegenteil, sie verschaffen der Hamas ein gewisses Mass an Legitimität, da sie somit quasi als staatliche Institution anerkannt wird.

Demzufolge darf die Schweiz keinesfalls weiterhin die mächtige Stellung der Hamas stützen, sondern muss dazu beitragen dieser finanzielle Mittel und Legitimität zu entziehen, damit die Menschen in Israel und Gaza nicht in steter Furcht vor dem nächsten Konflikt und womöglich eines Tages in Frieden leben können.