21.489 · Parlamentarische Initiative · 2021-09-23
Erledigt
Wortlaut
Das Strassenverkehrsgesetz soll so angepasst werden, dass das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen, das in Artikel 52 festgeschrieben ist, aufgehoben wird.
Begründung
Artikel 52 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes lautet wie folgt:
"Öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind verboten. Der Bundesrat kann einzelne Ausnahmen gestatten oder das Verbot auf andere Arten von Motorfahrzeugrennen ausdehnen; er berücksichtigt bei seinem Entscheid vor allem die Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung. "
Dieser Artikel war eine Reaktion auf den schweren Unfall beim Rennen von Le Mans 1955. Die Sicherheit bei Rundstreckenrennen hat sich in den letzten 66 Jahren jedoch so entwickelt, dass sie heute nicht mehr vergleichbar ist mit jener der Fünfzigerjahre. Im Übrigen hat auch die Sicherheit der Fahrzeuge einen Quantensprung gemacht. Die Autoindustrie und generell die Motorfahrzeugindustrie haben sich nicht nur in Bezug auf die Sicherheit, sondern auch in Bezug auf die Emissionen weiterentwickelt. Der verbreitete Einsatz von Elektro- und Hybridantrieben zeigt dies auf. Viele Meisterschaften des Autorennsports sind dabei, von Verbrennungsmotoren auf Hybrid- oder gar Elektroantriebe zu wechseln.
Rundstrecken gibt es heutzutage in praktisch allen Ländern. Sie dienen nicht nur sportlichen Zwecken, sondern auch der Ausbildung und dem Fahrtraining. Die Rundstrecken geben den Autofahrerinnen und -fahrern nämlich die Möglichkeit, das Lenken unter absolut sicheren Bedingungen zu trainieren, statt dies auf öffentlichen Strassen zu tun, was die verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer stark gefährden würde.