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21.499 · Parlamentarische Initiative · 2021-09-30

Erledigt

Wortlaut

Das Jagdgesetz und/oder die nötigen gesetzlichen Grundlagen sollen so geändert werden, dass die Regulierung von Wolfsrudeln durch Abschussfreigaben den Kantonen obliegt.

Begründung

Seit einigen Jahren ist der Wolf in der Schweiz heimisch. Wölfe wurden in den Alpenregionen und an der italienischen und österreichischen Grenze gesichtet. Aber derzeit ist die Anwesenheit des Wolfs besorgniserregend. Im Waadtländer Jura gibt es mehrere Wolfsrudel. Sie greifen Rinder an. Kälber und Färsen wurden angegriffen und teilweise gerissen.

Das Vorkommen von Wolfsrudeln in bewohnten Gebieten stellt sowohl für die Bevölkerung als auch für das junge Vieh, das dort weidet, eine ständige Gefahr dar. Deswegen ist ein Zusammenleben mit dem Wolf schwierig und gefährlich.

Es ist dringend nötig, diese Rudel durch Abschüsse zu regulieren, und da nicht alle Kantone gleich betroffen sind, müssen die kantonalen Behörden darüber befinden können, ohne sich an den Bund zu wenden zu müssen. Die für Jagd und Fischerei zuständigen kantonalen Dienststellen haben das nötige Wissen und die nötigen Fachkenntnisse, um diese Bewilligungen zu erteilen.

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