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21.524 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 23.02.2024

Die Kommission spricht sich für eine zügige Umsetzung eines Verbots der Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen aus. Sie ist durchaus der Meinung, dass das Verbot auf weitere rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende und extremistische Symbole ausgeweitet werden kann. Sie würde allerdings begrüssen, dabei stufenweise vorzugehen, und das Verbot von Symbolen, die mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht werden, vorziehen. Deshalb beantragt sie ihrem Rat, die breit gefasste Motion 23.4313 ihrer Schwesterkommission anzunehmen (16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen) aber gleichzeitig an ihrer eigenen Kommissionsinitiative 23.400 (15 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen) sowie jener von alt-Nationalrat Angelo Barrile 21.524 (14 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen) festzuhalten. Sollte der Bundesrat dem Anliegen der Kommission folgen und das Verbot stufenweise umsetzen, könnten die beiden Initiativen in einer nächsten Phase abgeschrieben werden.

Wortlaut

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, um die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus oder einer Vereinigung, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, unter Strafe zu stellen.

Das Verbot richtet sich gegen der Allgemeinheit gut bekannten Symbole wie etwa das Hakenkreuz.

Die Gesetzesanpassung kann sich an den Begrifflichkeiten anderer Rechtsordnungen orientieren.

Begründung

Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole ist unter der Voraussetzung strafbar, dass eine rassistische Ideologie symbolisiert und für diese öffentlich geworben wird, um unbeteiligte Dritte zu gewinnen.

Die Schweiz bestraft als eines von wenigen Ländern die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen, Hitlergruss und Ku-Klux-Klan-Symbolik nicht.

Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 04.3224, deren Forderungen weiter gingen, wurde zuerst vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und 2011 auf dessen Empfehlung hin abgeschrieben. Die Abschreibung wurde unter anderem damit begründet, der Entwurf entspreche keinem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis. Zudem erschien die Auflistung rassistischer Symbole schwierig, da einige Symbole der Öffentlichkeit bekannt, andere nur für Gleichgesinnte von Bedeutung sind. Meine Motion 19.3270 musste nach 2 Jahren ohne Diskussion im Parlament wieder abgeschrieben werden.

Seit der Stellungnahme des Bundesrates 2011 hat sich das gesellschaftliche Bedürfnis geändert. Die öffentliche Verbreitung solcher Symbole nimmt zu. 2016 fand im Toggenburg mit 6000 Teilnehmenden das bisher grösste rechtsradikale Rockkonzert Europas statt, an dem gewaltverherrlichende, rassistische und antisemitische Musik, Parolen und Schriften verbreitet wurden. 2019 missbrauchten Rechtsradikale die Schwyzer Fasnacht zur Verbreitung einer rassistisch-antisemitischen Ideologie, indem sie mit Ku-Klux-Klan-Kutten und Keltenkreuz ungehindert marschierten. In Europa und Nordamerika nehmen seit Jahren - und seit Beginn der Coronapandemie sogar inflationär- die Verwendung rassistischer Symbole an öffentlichen Veranstaltungen, Hassreden sowie auch Gewaltverbrechen gegen religiöse Minderheiten zu, beispielsweise Angriffe auf jüdische Mitmenschen.

Mit der öffentlichen Zurschaustellung bekannter nationalsozialistischer Symbole wie dem Hakenkreuz, um die eigene rechtsextreme Gesinnung zu präsentieren, wird unweigerlich auch für diese demokratiefeindliche Ideologie geworben. Für betroffene Minderheiten bedeutet dies ein direkter Angriff auf deren Integrität und Teilhabe an der Schweizer Gesellschaft.

In der heutigen Gesetzgebung wird der Effekt gewisser Symbole auf Dritte zu wenig beachtet. Unsere Gesellschaft im Allgemeinen und Opfer rassistischer Gewalt sowie deren Nachkommen im Speziellen assoziieren Hakenkreuz, Hitlergruss oder Ku-Klux-Klan-Kutte automatisch mit einer Ideologie, auch ohne dass mit Sprüchen oder Plakaten dafür geworben wird. Die Duldung solcher für alle erkenntlichen Symbole entspricht einer Tolerierung der Werbung für die Ideologie und muss deshalb unter Strafe gestellt werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 17.04.2024

Nationalrat drängt auf rasches Hakenkreuz-Verbot

Das Parlament will extremistische Symbole verbieten. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine entsprechende Motion gutgeheissen. Das Verbot zielt auf Nazi-Symbole, aber nicht nur. Ein Hakenkreuz-Verbot hat für die grosse Kammer jedoch Priorität.

Sie gab deshalb zwei parlamentarischen Initiativen mit dieser Forderung Folge - mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen respektive 132 zu 40 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Die Initiativen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) sowie des früheren Zürcher SP-Nationalrats Angelo Barrile fordern ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen.

Die Kommission spreche sich für eine zügige Umsetzung eines Verbots nationalsozialistischer Symbole aus, sagte Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (FDP/BS). Vor dem Hintergrund des zunehmenden Antisemitismus sei die Forderung dringlich. Die parlamentarischen Initiativen gehen nun zurück an die Rechtskommission des Ständerats (RK-S).

SVP spricht von Symbolpolitik

Der Ständerat hatte sich Ende Oktober für ein umfassenderes Verbot extremistischer Symbole ausgesprochen und dazu eine Motion der RK-S angenommen. Dieser Vorstoss wurde nun an den Bundesrat überwiesen. Die grosse Kammer hiess die Motion mit 133 zu 38 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut.

Gegen ein Verbot extremistischer Symbole machte sich im Nationalrat nur die SVP stark. Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei für die meisten Situationen bereits ausreichend, gab Barbara Steinemann (ZH) zu bedenken. "Wir sind das Land, das die wenigsten Probleme mit extremistischen Symbolen hat."

Ein Verbot von Zeichen lindere das erschütterte Sicherheitsgefühl von Jüdinnen und Juden nicht, sagte Steinemann. "Wir machen wortwörtlich Symbolpolitik."

"Es muss einigermassen klar sein"

"Rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende, extremistische und insbesondere nationalsozialistischen Symbole haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und sollen öffentlich nicht verwendet werden dürfen", sagte Justizminister Beat Jans. Mit Prävention alleine sei es heute nicht mehr getan. Es brauche Massnahmen auf Bundesebene.

Der Bundesrat muss nun eine gesetzliche Grundlage schaffen, welche das öffentliche Tragen, das öffentliche Zeigen sowie das öffentliche Verbreiten von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbolen unter Strafe stellt. Dazu gehören laut Motionstext Propagandamittel, Zeichen und Symbole wie Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen.

Bei der Umsetzung müsse "einigermassen klar sein, was erlaubt ist und was nicht", so Jans. Es brauche auch eine gewisse Flexibilität. Bei jedem neuen Gesetz müsse sich eine gewisse Rechtspraxis etablieren. Einige Vorarbeiten seien bereits gemacht worden. "Wir haben relativ schnell eine Liste zusammen", sagte Jans an die Adresse an den Nationalrat, der auf ein rasches Nazisymbole-Verbot drängt.

Zunahme antisemitischer Vorfälle

Wie der Nationalrat befürwortet der Bundesrat also ein stufenweises Vorgehen. Erst in einem zweiten Schritt soll ein umfassenderes Verbot extremistischer Symbole umgesetzt werden. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Zunahme antisemitischer Vorfälle nach dem Massaker der Hamas in Südisrael am 7. Oktober 2023 angezeigt, lautete der Tenor in der grossen Kammer.

Nach derzeitiger Rechtslage ist das Zeigen von Symbolen in der Schweiz nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Das Parlament hatte bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole.

Debatte im Ständerat, 02.06.2025

Keine Folge gegeben