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21.7001 · Fragestunde. Frage · 2021-03-01

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die fälligen Rechnungen für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und die bundesrechtlichen Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 von jeglichen Verzugszinsen zu befreien?

Stellungnahme des Bundesrates

Die heutige Situation ist nicht mit derjenigen im Frühling 2020 vergleichbar, da zwischenzeitlich umfassende Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie eingeführt wurden. Was die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer angeht, hat der Bundesrat den Verzicht auf die Erhebung von Verzugszinsen per Ende 2020 aus folgenden Gründen auslaufen lassen und möchte diesen auch nicht wieder einführen:

Aufgeschobene direkte Steuern hatten die meisten Firmen bis im Herbst 2020 bezahlt und es fallen keine Zinsen mehr an.

Die kantonalen Veranlagungsbehörden können bei den direkten Steuern bei einer erheblichen Härte Zahlungserleichterungen gewähren und auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten.

Die Unternehmen ziehen die Mehrwertsteuer bei ihrer Kundschaft ein und leiten sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die bei den Konsumenten erhobene und somit von dieser bezahlten Mehrwertsteuer sollte nicht für unternehmerische Zwecke verwendet werden.

Ein Verzugszinsverzicht hat erhebliche Mitnahmeeffekte. Insbesondere bei der Mehrwertsteuer hatten im Jahre 2020 auch Unternehmen profitiert, die noch Steuerschulden aus dem Vorjahr hatten. Das Hesse sich nur vermeiden, wenn geprüft würde, ob die Steuerpflichtigen tatsächlich pandemiebedingt in Schwierigkeiten geraten sind, was mit verhältnismässigem Aufwand kaum möglich wäre.

Auch bei den Sozialabgaben ist ein Verzicht auf die Verzugszinsen abzulehnen:

Wegen des Umlageverfahrens sind AHV/IV/EO usw. darauf angewiesen, dass Beiträge laufend und sofort eintreffen. Dafür braucht es ein straffes Inkasso. Der Zinsverzicht würde ein effizientes Inkasso in Frage stellen.

Die Zinsbefreiung würde sich massiv auf die Beitragseinnahmen auswirken. Die Mindereinnahmen sind aber nicht bezifferbar.

Einzelfallmassnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten, wie beispielsweise eine Reduktion der Akonto-Beiträge oder Zahlungsaufschübe, sind zielführender.

Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 von den Verzugszinsen befreien? | Lexipedia | Lexipedia