21.7011 · Fragestunde. Frage · 2021-03-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Beantwortung der Ip. 20.4597 von Marcel Dobler schreibt der Bundesrat, es brauche keinen elektronischen Impf- und Testnachweis bei COVID-19, man könne hierzu das Impfbüchlein verwenden.
- Glaubt der Bundesrat, dass das klassische Impfbüchlein als COVID-free Nachweis für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus den COVID-19 - Massnahmen verwendet werden kann?
- Und falls nicht, welche konkreten Alternativen sieht er in diesem wichtigen Punkt vor und bis wann werden diese realisiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Es bestehen verschiedenen Möglichkeiten, die erfolgte Impfung einzutragen. Dazu gehört u. a. das bestehende Impfbüchlein, aber auch die elektronische Dokumentation in "myCovidVac", ein Modul des elektronischen Impfausweises. Diese Dokumente eint, dass sie keine amtlichen, sondern Dokumente im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses sind. Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären.