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21.7018 · Fragestunde. Frage · 2021-03-01

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 10. Februar verkündete die türkische Regierung, Militäroperationen gegen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) im Norden Iraks eingeleitet zu haben. Angesichts der zunehmenden militärischen Bedrohung, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

- Ist der Einsatz der Türkei gemäss dem Bundesrat mit dem Völkerrecht vereinbar?

- Welche Massnahmen im Rahmen der MENA-Strategie 2021-2024 ergreift er?

- Gedenkt er, öffentlich zum Militärschlag Stellung zu beziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die UNO-Charta verbietet den Einsatz militärischer Gewalt in den internationalen Beziehungen, ausser bestimmte eng definierte Tatbestände seien erfüllt. Der Bundesrat kann aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht abschliessend beurteilen, ob die türkische Operation im Nordirak das Gewaltverbot verletzt. Ebenso kann der Bundesrat aufgrund mangelnder Sachverhaltselemente nicht beurteilen, ob das humanitäre Völkerrecht eingehalten wurde. Im Einklang mit der MENA Strategie 2021-2024 setzt sich das EDA für die Respektierung des Völkerrechtes in der Region durch sämtliche Parteien ein. Der Bundesrat wird je nach Entwicklung der Situation gegebenenfalls Stellung nehmen.