21.7132 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Frage 20.5920 antwortet der Bundesrat, dass er bis 2026 eine Datenbank zur Verfügung stellen will, die die Personen mit Fachbewilligungen für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfasst.
- Warum braucht der Bund für den Aufbau einer solchen Datenbank 5 Jahre?
- Wie kann das Verkaufspersonal die nächsten 5 Jahre sicherstellen, dass es keine Pestizide an Unberechtigte verkauft?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Aufbau des digitalen Registers bedingt sowohl Verordnungsänderungen wie auch die Erstellung des Registers. Im Aktionsplan Pflanzenschutzmitteln ist die Umsetzung dieser Massnahme bis Ende 2025 vorgesehen.
2. Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung müssen auf der Verpackung den Hinweis "Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung" haben. Im Online-Pflanzenschutzmittelverzeichnis ist ebenfalls klar erkennbar, welche Produkte für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind. Entsprechend ist die Unterscheidung von Produkten für die berufliche Verwendung von denen für die nichtberufliche Verwendung schon heute sichergestellt.