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21.7139 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Staatssekretariat für Migration SEM fordert die Kantone im Rundschreiben vom 2. Februar 2021 auf, es müsse "verhindert werden, dass falsche Anreize gesetzt werden".

- Kann der Bundesrat die Beobachtung von Caritas bestätigen, dass inzwischen "jede vierte anspruchsberechtigte Person keine Sozialhilfe" bezieht, weil sie Nachteile für ihren Aufenthaltsstatus oder ihre Einbürgerungschancen befürchtet?

- Mit welchen Instrumenten verhindert der Bundesrat, "dass falsche Anreize gesetzt werden"?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Ausrichtung von Sozialhilfe liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Das SEM hat die Kantone mehrfach darauf hingewiesen, dass die Migrationsbehörden bei ihren Entscheiden der besonderen Situation wegen der Corona-Pandemie Rechnung tragen müssen. Es gibt keine Hinweise dafür, dass die kantonalen Behörden diese Empfehlung nicht umsetzen. Auch sind dem SEM keine Fälle bekannt, wonach Personen auf den Bezug von Sozialhilfe verzichten, weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten. Ausländerrechtliche Massnahmen müssen verhältnismässig sein und setzen immer eine sorgfältige Ermessensabwägung im Einzelfall voraus. Das Zitat stammt aus dem Rundschreiben des SEM vom 2. Februar 2021 "Erläuterungen mit allgemeinen Ausführungen zur Sozialhilfe und zur Zustimmungspflicht beim Bezug von Sozialhilfe". Gemäss diesem Rundschreiben muss im Bereich Integration, Gesundheit und Familienförderung verhindert werden, dass falsche Anreize gesetzt werden und solche Unterstützungsleistungen gar nicht in Anspruch genommen werden und so wichtige sozialpolitische Ziele nicht erreicht werden. Die Kompetenz für den Vollzug dieser Erläuterung obliegt den Kantonen.