21.7180 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Sportschiessen ist seit dem 1. März wieder erlaubt, aber nur unter strengen Auflagen (vgl. Art. 6e Abs. 1 Bst. a-c der Covid-19-Verordnung besondere Lage und auch www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2021/02_februar/die-schuetzenhaeuser-werden-geoeffnet/).
Erlaubt es die gesundheitliche Lage nicht, alle Schützenhäuser des Landes, die ein Schutzkonzept umgesetzt haben, zu öffnen, einschliesslich unterirdischer Anlagen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)