21.7186 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 1. April 2018 ist die sogenannte Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Kraft getreten. Diese fordert die Unterzeichnenden auf, Massnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt zu ergreifen.
- Wie ist der Stand der Umsetzung?
- Kann garantiert werden, dass jede gewaltbetroffene Frau Zugang zu einem Schutzplatz hat?
- Wie können Frauen vor Femiziden besser geschützt werden?
- Werden dazu Statistiken geführt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz wird in ihrem ersten Staatenbericht, der Ende Juni 2021 dem Europarat unterbreitet wird, über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten. Die Legislaturplanung 2019-2023 sieht einen Aktionsplan - mit konkreten Massnahmen aller Departemente - zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vor, der bis Ende 2021 erarbeitet wird. Die Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen, die im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren im 2019 erstellt wurde, schätzt das Angebot als ausreichend bis angemessen ein. Für einzelne Kantone gibt es Hinweise auf Kapazitätsengpässe. Um ein genaueres Bild zu bekommen, sind innerhalb der Bundesverwaltung verschiedene Arbeiten im Gange. So hat das EBG in Bezug auf Statistiken und Schutzplätze für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen und in Erfüllung des Postulats Wasserfallen 19.4064, "Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärung für Schutzplätze", eine Studie in Auftrag gegeben. Die Übersicht über Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen wird Anfang 2022 vorliegen. Zudem hat das EJPD in Koordination mit dem EDI einen Strategischen Dialog initiiert, an dem die verschiedenen Akteure eine Roadmap zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt verabschieden sollen. Darüber hinaus, werden Ende 2021 die Ergebnisse der Arbeiten in Erfüllung des Postulats Graf 19.3618 "Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zur Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz", und diejenigen in Erfüllung des Postulats Arslan 19.4369, "Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt", vorliegen. Sie werden dem Bundesrat die Entscheidgrundlagen liefern für Massnahmen, um Frauen besser vor Femiziden zu schützen.