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21.7204 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die dem UN-Menschenrechtsrat vorgeschlagene Resolution verlangt von den Ursprungsstaaten der in Myanmar (Burma) tätigen Unternehmen, diesen zu raten, die gebotene Sorgfaltspflicht einzuhalten, damit sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

- Wie vergewissert sich der Bundesrat, dass er seine eigenen Verpflichtungen hinsichtlich der UN-Leitprinzipien einhält?

- Wie vergewissert er sich dabei insbesondere, dass die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen nicht mit den von der burmesischen Armee beherrschten Konzernen wie der Myanmar Economic Holdings Limited (MEHL) und der Myanmar Economic Corporation (MEC) verknüpft sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)