21.7218 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Dem a.o. BA steht ein Budget von einer halben Million zur Verfügung. Allein von September bis Dezember 2020 waren es 200 000 Franken. Sollte er seinen Fall bis ins Jahr 2022 weiterziehen, so könnten die Kosten um hunderttausende Franken höher sein.
- Wie lässt sich die Höhe dieses Budgetrahmens im Vergleich mit den Aufwänden der "Vorgänger" erklären?
- Wie hoch ist der Tagesansatz, den der a.o. BA Keller in Rechnung stellen kann?
- Ist das Mandat zeitlich befristet?
Falls ja, bis wann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesversammlung hat zum ersten Mal einen a.o. BA gewählt, so dass es keinen "Vorgänger" in diesem Sinne und keine Vergleichswerte gibt.
Zu unterscheiden ist der Budgetrahmen von den tatsächlichen Ausgaben. Es handelt sich um Schätzungen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen 2020 unter dem Budgetrahmen. Die finanziellen Aufwendungen ergeben sich aufgrund der durchzuführen Verfahrenshandlungen gemäss Strafprozessordnung. Sind die Parteien mit Verfahrenshandlungen nicht einverstanden, stehen ihnen die gesetzlichen Rechtsmittel zur Verfügung.
Die Gerichtskommission hat einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem a.o. Bundesanwalt abgeschlossen. Der Auftrag wurde veröffentlicht (siehe Bericht 20.211). Der konkrete Inhalt des Vertrags untersteht dem Kommissionsgeheimnis.
Der Vertrag sieht einen Stundenansatz vor, der jenem der von den parlamentarischen Organen beauftragten Expertinnen und Experten entspricht.
Der Vertrag legt fest, unter welchen Bedingungen das Mandat ausläuft.