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21.7234 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Ergebnisse einer Untersuchung, die bei den Krankenzusatzversicherern durchgeführt worden war. Die Kontrollen der FINMA deckten 50 Prozent des Marktes ab und zeigten auf, dass mehrere Leistungserbringer (Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte) den Zusatzversicherungen ungerechtfertigte Beträge in Rechnung stellen.

Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Praxis der zu hohen Rechnungen aufgrund des systematischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt werden könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Soweit Versicherungsunternehmen an systematisch unkorrekten Abrechnungen beteiligt sind, stehen der FINMA und dem BAG die allgemeinen aufsichtsrechtlichen Instrumente zur Verfügung. Gegenüber den Leistungserbringern sind die Kantone als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden zuständig. Die Aufsichtsbehörden können den Strafbehörden strafrechtlich massgebliches Verhalten anzeigen. Ob ein solches vorliegt, ist in jedem Einzelfall abstellend auf die konkreten sachlichen und rechtlichen Verhältnisse gesondert festzustellen.