21.7260 · Fragestunde. Frage · 2021-03-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine Prioritätenordnung im Sinne von Artikel 75 IVG (17.022) ist im Entwurf Verordnung zur Invalidenversicherung (IVV) nicht zu erkennen.
- Gemäss Artikel 75 IVG soll der Bundesrat die Prioritätenordnung festlegen. Beabsichtigt der Bundesrat diese Kompetenz ans BSV zu delegieren? (IVV Entwurf Art. 108quinquies Abs. 2)
- Werden und wurden die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen bei der Festlegung der Prioritätenordnung einbezogen, wie dies die UNO-BRK vorschreibt?
Wenn ja, wie?
Stellungnahme des Bundesrates
In der heutigen Verordnung über die Invalidenversicherung ist bereits eine Prioritätenordnung festgelegt. Der Bundesrat nimmt diese Kompetenz auch weiterhin wahr. Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist für die weiteren Ausführungsbestimmungen und operative Umsetzung zuständig. Die Behindertenorganisationen werden auch weiterhin durch das Bundesamt für Sozialversicherungen über die Begleitgruppe einbezogen.