21.7294 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat auf meine Frage 21.7133 ausgeführt, dass "Nichtstun angesichts der Entwicklung des Wolfbestandes keine Option darstellt". Weiter führt er aus: "Sobald National- und Ständerat die beiden Motionen angenommen haben, wird das UVEK die Anpassungen rasch vorantreiben". In der Zwischenzeit wurden die Motionen von den Räten angenommen.
- Wie sieht der genaue und ganz konkrete Fahrplan aus?
- Wird der Bundesrat eine griffige Änderung der Jagdverordnung per Sommerbeginn 2021 beschliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Revisionsvorlage beinhaltet in Übereinstimmung mit den beiden Motionen die Erleichterung der Regulierung von Wolfsbeständen, die Erleichterung des Abschusses schadenstiftender Einzelwölfe und die Stärkung des Herdenschutzes. Mit einer verkürzten Vernehmlassungsfrist sollte die revidierte Jagdverordnung rechtzeitig auf den Alpsommer hin in Kraft gesetzt werden können.