21.7307 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Motion 19.3307, die die vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft vorsieht, wurde von beiden Kammern angenommen.
Kann der Bundesrat, nachdem zu erfahren war, dass es Fälle von Totgeburten gibt, bei denen die Kosten für Untersuchungen (z. B. Probenentnahmen beim entbundenen Kind oder Autopsien) nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden, uns bestätigen, dass er auch diese Leistungen sowie alle Kosten, die durch Totgeburten entstehen, bei der Umsetzung der Motion berücksichtigen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)