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21.7311 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die LBA-Emix-Vereinbarung sieht vor, dass die unbrauchbaren "Atemschmutzmasken" (sic!) an die Emix zurückgehen.

- Warum werden diese unbrauchbaren Masken nicht auf Kosten der Emix vernichtet?

- Wie verhindert der Bundesrat, dass die Emix diese "Atemschmutzmasken" an Gutgläubige weiterverkauft?

- Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte und die Eidg. Zollverwaltung führten bei der Emix Razzien durch. Prüft die Zollverwaltung auch zivilrechtliche Ansprüche des Bundes an die Emix?