21.7323 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zur Antwort (21.7129) vom 8. März 2021 wird der Bundesrat um Präzisierung gebeten.
- Wie kann das Fehlkonstrukt EO bis 7. Tag, wobei trotzdem nicht vor dem 11. Tag wieder gearbeitet werden kann (Abstandsregeln) so angepasst werden, dass Kitas (meist gemeinnützig!) bei all den Belastungen nicht auch noch die 3 Tage Lohnfortzahlung haben?
- Wie und wann können die fehlenden 3 Tage EO für die betroffenen Branchen (Abstand kann nicht eingehalten werden, Homeoffice nicht möglich) wiederhergestellt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der maximale Taggeldbezug des Corona-Erwerbsersatzes von 7 Taggeldern ist in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall geregelt. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf beim Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz wegen einer behördlich angeordneten Kontaktquarantäne. Auch in anderen Branchen müssen Arbeitgeber unter Umständen einen Teil des Arbeitsausfalls infolge Quarantäne übernehmen.