Lexipedia

21.7353 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Chef des Bundesamts für Sozialversicherungen erklärte kürzlich (NZZ 26.2.21), dass das BSV im engem Austausch mit den kantonalen IV-Stellen stehe, damit eine Zunahme der Long-Covid-Fälle umgehend erkannt werden könne.

- Wie stellt der Bundesrat ein Monitoring der IV-Beziehenden mit Long Covid sicher, obwohl in den "Codes zur Gebrechens-und Leistungsstatistik" kein spezifischer Code für durch eine SARS-CoV-2-Infektion bedingte Folgeschäden existiert?

- Sollte ein solcher Code eingeführt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die IV-Stellen bauen ein Monitoring auf und zählen die Personen, die sich aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 anmelden. Die Daten werden im 2. Quartal rückwirkend ab Januar 2021 aufbereitet sein. Es ist kein spezifischer Code für eine Covid-Erkrankung vorgesehen. Die Codierung wird im Rahmen der Erarbeitung des Berichts zum Postulat Suter 20.3598, "Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen", geprüft.