21.7374 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs werden Gesuche in einem beschleunigten oder in einem erweiterten Verfahren entschieden. Das SEM publiziert bis heute nur eine allgemeine Statistik der erstinstanzlich getroffenen Entscheide.
- Könnte das SEM diese Daten so vorlegen, dass die in beschleunigtem Verfahren und die in erweitertem Verfahren getroffenen Entscheide unterschieden werden?
Falls ja, ab wann?
Falls nein, wieso nicht?
- Wie kann die konkrete Anwendung der Behandlungsstrategie des SEM sonst überprüft werden? (37b AsylG)
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)