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21.7415 · Fragestunde. Frage · 2021-06-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die rechtlichen Grundlagen zur Rechnungsstellung im ambulanten OKP-Bereich sind klar. (u.a. Art. 42 Abs. 3 KVG). Die Lesbarkeit der Codierung ist für Patient:innen jedoch oftmals schwierig.

1. Ist dem Bundesrat ein systematisches Problem der Rechnungsstellung im ambulanten OKP-Bereich bekannt?

2. Sieht er Handlungsbedarf in der Leserlichkeit/Verständlichkeit der Rechnungen?

3. Sieht er Handlungsbedarf im Bereich der Aufsicht?

Welche Akteure sollten hier eine tragende Rolle übernehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass bezüglich Verständlichkeit der Rechnungen im ambulanten Bereich Verbesserungsbedarf besteht. Die Angaben sind oftmals nur schwer verständlich. Bei Rechnungen von Ärztinnen und Ärzten sind nebst den ärztlichen Leistungen beispielsweise auch Medikamente und Analysen aufgeführt. Die Rechnung beinhaltet die Tarifziffern mit der Bezeichnung der Leistungen, die Taxpunkte, die Taxpunktwerte und weitere Angaben. Die Bezeichnungen der Leistungen sind teilweise nicht vollständig ersichtlich. Wie der Endbetrag der Rechnung zustande kommt, ist für die Patientinnen und Patienten ohne Unterstützung schwierig nachzuvollziehen. Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1" erwähnt deshalb, dass die Verständlichkeit der Rechnungen für den Schuldner beziehungsweise für die versicherte Person gegebenenfalls auf Verordnungsstufe weiter zu konkretisieren ist.

3. Grundsätzlich ist es aber Sache der Tarifpartner, für eine verständliche Rechnung zu sorgen. Das Bundesamt für Gesundheit hat bereits Diskussionen mit den Versicherern geführt. Diese haben zwar erste Schritte betreffend Lesbarkeit der Rechnungen für die Versicherten unternommen, zum Beispiel durch die Veröffentlichung publizierter Lesehilfen zu TARMED-Rechnungen auf der Homepage. Soweit dem Amt bekannt, haben jedoch keine Verhandlungen mit den Leistungserbringern zu einer besseren Verständlichkeit der Rechnungen stattgefunden. Das BAG sieht daher vor, die Versicherer und Leistungserbringer erneut dazu aufzufordern, die Verhandlungen dazu aufzunehmen. Sollte keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, wird der Bundesrat eine entsprechende Verordnungsanpassung prüfen.