21.7474 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut Bundesrat war es mit Blick auf den 1. Januar 2021 nicht nötig, eine Frist für den Verkauf und die Verwendung von zur Abgabe an Private nicht mehr zugelassene PSM festzulegen (Antwort auf 21.7275).
- Ist seither der Verkauf dieser Produkte an Laien verboten (keine Verkaufsfrist)?
- Ist seither die Anwendung dieser Produkte für Laien verboten (keine Aufbrauchfrist)?
- Muss, wer solche Mittel seither an Laien verkauft bzw. als Laie einsetzt, mit Busse/Haft rechnen?
- Falls nein, was gilt dann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)