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21.7476 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Clean Energy Package der EU, das ab 1. Juli 2021 umgesetzt wird, macht den Export von Schweizer Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom in die EU unmöglich. Für die grossen Schweizer Verbraucher wird es jedoch immer noch möglich sein, HKN aus der EU zu importieren.

Wieso besteht hier keine Gegenseitigkeit und welche Folgen hat dies in Bezug auf die Preise von Schweizer HKN, auf finanzielle Verluste von Schweizer Produzenten und auf die Energiewende?