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Rechtssicherheit von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz

21.7484 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die "wesentlichen" Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden.

  • Mit der Universalsukzession sollte die Wesentlichkeit gegeben sein oder ist der Bundesrat hier anderer Meinung?
  • Gibt es Ausnahmefälle, in welchen die steuerlichen wie auch zivilrechtlichen Kriterien einer Fusion/Umstrukturierung i.Z. mit Covid-19-Krediten nicht genügen?
  • Wenn ja, gibt es Beispiele dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)