21.7505 · Fragestunde. Frage · 2021-06-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die EU hat aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung in der Provinz Xinjiang Sanktionen gegen Personen und Institutionen verhängt. Die Schweiz kann diese Massnahmen gestützt auf das EmbG übernehmen. Norwegen hat dies bereits getan.
- Wann wird der Bundesrat die Sanktionen übernehmen?
- Wie verhindert er Umgehungsgeschäfte auf Schweizer Territorium?
- Hat der Bundesrat aufgrund seiner zögerlichen Haltung bereits negative Reaktionen erhalten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)