Lexipedia

21.7526 · Fragestunde. Frage · 2021-06-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Wer forscht in der Schweiz zu Gain-of-function?

- Wo beteiligt sich die Schweiz international an der Gain-of-function-Forschung?

- Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen und die Risiken dieser Technologie?

- Wie können die riesigen Missbrauchs- und Unfallrisiken minimiert werden bzw. wie geht man mit diesen Risiken um?

- Braucht es ein neues Genfer Protokoll bzw. eine Ergänzung der Biowaffenkonvention um Missbräuche zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Um die Funktion einzelner Gene von Organismen, die beim Menschen Krankheiten hervorrufen können, zu untersuchen, werden im Rahmen der so genannten "Gain of function"-Forschung Gene oder Mutationen ins Erbgut dieser Erreger eingeführt. Damit lässt sich deren Übertragbarkeit, Virulenz und Fähigkeit, als Antigen zu wirken, erhöhen.

Derzeit führen verschiedene Schweizer Hochschulinstitute "Gain of function"-Forschung durch. Die Schweizer Forschung ist in der Biotechnologie weltweit vernetzt. Wie sich aus wissenschaftlichen Publikationen erschliessen lässt, beteiligen sich im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit einzelne Forschende an Projekten, die "Gain of function"-Experimente durchführen. Der Bundesrat beurteilt für die Erforschung bestimmter Eigenschaften eines Infektionserregers "Gain of function"-Experimente als sinnvoll. Diese Experimente dürfen aber nur durchgeführt werden, wenn entsprechend den gesetzlichen Grundlagen die Risiken beurteilt und die angemessenen Sicherheitsmassnahmen ergriffen wurden. Dies ist der Schweiz mit dem Gentechnik- und dem Epidemiengesetz sowie der Einschliessungsverordnung der Fall. Forschungsvorhaben müssen - je nach dem Ausmass des damit verbundenen Risikos - dem Bundesamt für Gesundheit gemeldet oder sogar von ihm bewilligt werden. - Forschende müssen im Rahmen ihrer Tätigkeiten nicht nur die Risiken für eine unabsichtliche Freisetzung der Organismen, sondern auch das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung beurteilen. Die im Jahr 2019 revidierte Einschliessungsverordnung verpflichtet die Verantwortlichen auf der Basis international abgestützter Kriterien zur Prüfung, ob sich ihre Tätigkeit für eine missbräuchliche Verwendung eignet und mit welchen Sicherheitsmassnahmen dieses Risiko minimalisiert bzw. verhindert werden kann. Es sollen Menschen, Tiere, Umwelt und die Biodiversität nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Die in der Schweiz geltenden, international abgestützten Bestimmungen sowie die auf einer Datenbank basierten Informationen zum Bewilligungssystem bieten Gewähr, dass die Sicherheit der Forschung mit Infektionserregern, einschliesslich "Gain of function"-Experimenten, gewährleistet ist. Eine Änderung des Genfer Protokolls oder der Biowaffenkonvention ist nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig.

Risiken und Chancen der Gain-of-function-Forschung | Lexipedia | Lexipedia