21.7545 · Fragestunde. Frage · 2021-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die wesentlichen Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden. Diese "Wesentlichkeit" ist jedoch betr. Vermögensübertragung nicht eindeutig und führt zu Rechtsunsicherheit.
Wäre die im Gesetz nicht ausgeschlossene Möglichkeit, dass Kreditnehmende für die Rückführung des Covid-19-Kredits gegenüber der Bürgschaftsgenossenschaft selber bürgen nicht eine sinnvolle, zusätzlich sichernde Lösung?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)