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21.7546 · Fragestunde. Frage · 2021-06-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die SGK-N hat den Bundesrat mit zwei Briefen aufgefordert, die um CrowdNotifier erweiterte SwissCovid App - neben weiterhin möglicher analoger Datenerhebung - als gültige digitale, datensparsame Registrierung insbesondere an Orten mit Registrierungspflicht wie Restaurants zuzulassen und die entsprechende Verordnung anzupassen.

Wie und bis wann kann von einer Umsetzung dieses parlamentarischen Anliegens ausgegangen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Arbeiten zur Integration des Crowd-Notifier-Protokolls in die Swiss-Covid-App stehen kurz vor dem Abschluss. Die neue Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen befindet sich aktuell in der Konsultation bei den Kantonen und der zuständigen parlamentarischen Kommission. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die weiterentwickelte Swiss-Covid-App allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Hierfür ist einzig ein Update der App notwendig. Das Warnsystem ergänzt das bestehende Contact Tracing, wird aber die Kontaktdatenerhebung bis auf weiteres nicht ersetzen. Den kantonalen Stellen werden keine Kontaktdaten übermittelt, weshalb die Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung von den Behörden nicht persönlich kontaktiert werden können.

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