21.7632 · Fragestunde. Frage · 2021-09-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Antwort auf die Interpellation 21.3752 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die für alle Projekte für Biogasanlagen mit einer Behandlungskapazität von mehr als 5000 t pro Jahr Pflicht ist, das Instrument, das es ermöglicht, die bedeutenden Auswirkungen solcher Vorhaben zu analysieren.
- Welchen Nutzen hat also ein Planungsverfahren für diese Beurteilung?
- Zudem ermöglicht eine Auflage den Bürgerinnen und Bürgern bereits, Einsprache zu erheben, wie würde ein Planungsverfahren also diesen Aspekt verbessern?
- Warum koordiniert das UVEK seine Antworten nicht?