21.7717 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Art. 1a des Covid-19-Gesetzes legt der Bundesrat "Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens" fest. Das Referendumskomitee zum Covid Gesetz II argumentiert, dass der Bundesrat dadurch "die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger erhält".
- Ist dieser Artikel ein Blankoscheck für die Regierung zur Bekämpfung der Pandemie?
- Oder schränkt er den Spielraum des Bundesrates in der Pandemiebkämpfung eher ein?
Stellungnahme des Bundesrates
Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes enthält Handlungsanweisungen an den Bundesrat in Bezug auf die Planung und die Ausgestaltung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung und setzt ihm bei der Bekämpfung der Pandemie gesetzliche Leitplanken. Mit der Bestimmung wird zudem die Transparenz und Planungssicherheit erhöht. In seinem Drei-Phasen-Modell hat der Bundesrat dargelegt, an welchen Messgrössen er das Massnahmendispositiv in den unterschiedlichen Phasen der Pandemie ausrichtet. Aktuell steht für den Bundesrat nicht die Vermeidung von Infektionen, sondern der Schutz des Gesundheitssystems im Vordergrund. Der Bundesrat hat klar festgelegt, dass er nur dann Massnahmen ergreift, wenn eine Überlastung der Spitäler droht. Dieser Maxime ist er in seinen jüngsten Entscheiden gefolgt.