21.7743 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat erwägt, Gaskraftwerke in Betrieb zu nehmen, um die drohende winterliche Stromlücke füllen zu können. Einerseits werden den Bürgern CO2-Abgaben belastet, während gleichzeitig der Bund CO2-Schleudern in Form von Gaskraftwerken plant. Die Energiestrategie 2035 scheint krachend gescheitert zu sein.
Findet es der Bundesrat nicht angemessen, die CO2-Abgaben zu sistieren, solange Gaskraftwerke am Netz sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Energiestrategie 2050 ist auf Kurs, wie das Monitoring des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt. Vor dem Hintergrund des Netto-Null Ziels des Bundesrates und der damit zusammenhängenden stärkeren Elektrifizierung ist jedoch ein noch stärkerer Effort zum Ausbau der erneuerbaren Energien nötig. Der Bundesrat hat unter anderem deshalb am 18. Juni 2021 zuhanden des Parlaments die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Konkret sieht der Bundesrat vor, die Menge an im Winter sicher abrufbarer Energie um 2 Terawattstunden bis 2040 zu steigern. Er setzt dabei primär auf die Wasserkraft. Erst wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnen sollte, dass der Zubau nicht erreicht werden kann, würden technologieoffene Ausschreibungen durchgeführt. An diesen Auktionen könnten auch Gaskraftwerke teilnehmen. Der Bundesrat sieht vor, dass diese allfälligen Gaskraftwerke klimaneutral betrieben werden müssten. Konkret müssten die Gaskraftwerke entweder durch Kohlenstoffabscheidung und -Speicherung (CCS), C02-Kompensation, negative Emissionstechnologien in der Schweiz oder im Ausland oder durch den Einsatz von erneuerbaren Gasen (Biogas, erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbares Methan) einen effektiv C02-neutralen Betrieb sicherstellen. Der Bundesrat sieht keinen Grund zur Sistierung der C02-Abgabe. Im Gegenteil, sie setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger.