21.7782 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Damit die Stiftung meineimpfungen Auskunftsbegehren bearbeitet, hat sie das Einsenden von beglaubigten Ausweiskopien verlangt. Die Kosten für diese Beglaubigung müssen gemäss EDÖB an die betroffenen Personen zurückerstattet werden.
- Wurden die Kosten für die verlangten beglaubigten Ausweiskopien tatsächlich zurückerstattet?
- Wer überprüft die Bearbeitung dieser Rückerstattungen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Auftrag der Rückerstattung ging an die Stiftung. Diese Rückerstattungen hat die Stiftung laut ihrem Informationsupdate vom 5. und 19. August 2021 auf ihrer Webseite abgeschlossen. Allerdings kann die Stiftungsaufsicht im Rahmen ihres Verfahrens prüfen, ob die Kosten für die beglaubigten Ausweiskopien zurückerstattet wurden.