21.7805 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zahlreiche Personen, die in die Schweiz einreisen, um sich dauerhaft oder auch nur für kurze Zeit niederzulassen oder hier zu arbeiten, finden sich heute in einer komplexen Situation wieder, wenn sie mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), aber nicht von der Schweiz anerkannten Impfstoff geimpft wurden. Dies stellt insbesondere ein Problem für Auslandschweizerinnen und -schweizer dar.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gedenkt der Bundesrat, die Liste anerkannter Impfstoffe von der WHO zu übernehmen?
Wenn nicht, warum nicht?
- Wenn nicht, welche Massnahmen wären für die betroffenen Personen denkbar, wo doch die Tests kostenpflichtig werden und zahlreiche Ärztinnen und Ärzte sich weigern, solche bereits geimpften Personen erneut zu impfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Seit dem 7. Juni 2021 können alle Personen, die mit einem von der Swissmedic zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Ab dem 20. September 2021 wird diese Regelung auf alle Impfstoffe ausgedehnt, die von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen worden sind. Einem definierten Personenkreis mit festem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Schweiz kann zudem ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden, wenn Sie mit einem nur auf der WHO-Liste geführtem Impfstoff geimpft sind. Dies betrifft rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal, Studentinnen und Studenten. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.