21.7828 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Umsetzung der Motion 18.3700 (im Sept. 2018 vom NR bzw. im Sept. 2019 vom SR angenommen) wird vom BAZL federführend bearbeitet. Die Bundesanwaltschaft hat bei der vorgesehenen Formulierung bereits mitgewirkt. Somit sollte eine Vernehmlassungsvorlage in Kürze zu erwarten sein.
- Wie sehen die nächsten Schritte konkret aus?
- Wann dürfte die entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes - wenn das Parlament zustimmt - in Kraft treten?
Stellungnahme des Bundesrates
Ein in Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft ausgearbeiteter Gesetzesentwurf für eine Änderung des Luftfahrtgesetzes liegt vor. Er befindet sich zurzeit in der Vorkonsultation beim Bundesamt für Justiz. Sobald eine bundesintern konsolidierte Fassung vorliegt, werden die Strafverfolgungsbehörden der Kantone dazu angehört. Im Moment ist noch offen, ob auch weitere Änderungen im Luftfahrtgesetz Gegenstand der Revision bilden werden. Dies ist unter anderem auch von weiteren umzusetzenden parlamentarischen Vorstössen abhängig. Mit einem Inkrafttreten der Revision kann frühestens 2024 gerechnet werden.