21.7890 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Schweizer Stimmvolk dürfte mit der Abstimmung vom 26. September 2021 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und es somit Personen in eingetragenen Partnerschaften ermöglichen, diese eingetragene Partnerschaft auf einfache Weise in eine Ehe umzuwandeln.
- Wie verhält es sich mit Personen, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, deren Partnerin oder Partner aber vor dem Inkrafttreten der "Ehe für alle" verstorben ist?
Aktuell ist auf offiziellen Dokumenten der Zivilstand "durch Tod aufgelöste Partnerschaft" vermerkt.
- Können diese Personen ihren Zivilstand zu "verwitwet" umwandeln?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)