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21.7894 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bei der am 8. September 2021 gestarteten Vernehmlassung zur Neuvergabe der Radio- und TV-Konzessionsgebiete teilt der Bundesrat jeweils zur Hauptsache ganze Kantone einzelnen Medien zu (z. B. Versorgungsgebiet Thurgau). Damit wird die historische Tradition von einzelnen Überlappungen über die Kantonsgrenzen hinweg über Board geworfen (Versorgung im Kanton Thurgau mit zwei Konzessionen).

Warum orientiert sich der Bundesrat strikt an den Kantonsgrenzen und nimmt nicht auf die historische Ausrichtung der Regionen Rücksicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die heutigen Versorgungsgebiete hat der Bundesrat 2007 festgelegt. Da die Veranstalter damals ihre Programme nur in ihrem Versorgungsgebiet verbreiten durften, musste auf die Sender- und Kabelnetze Rücksicht genommen werden. Das hat sich inzwischen geändert; Die konzessionierten Veranstalter entscheiden selber, wo sie ihre Programme auch ausserhalb ihres Versorgungsgebiets anbieten wollen. Darum schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vor, dass neu der publizistische Auftrag im Vordergrund stehen soll. Die Versorgungsgebiete sollen sich an politischen und geografischen Kriterien orientieren. Dafür bieten sich Kantonsgrenzen an. Überschneidungen sollen vermieden werden, denn sonst konkurrenzieren sich abgabefinanzierte Stationen. Das Geld kann so effizienter eingesetzt werden. Der regionale Service public soll zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung des Publikums beitragen. Aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes scheint dem Bundesrat eine Orientierung an politischen Einheiten sinnvoll. Es steht aber jedem Veranstalter frei, auch über andere Regionen zu berichten. Zu den angepassten Versorgungsgebieten läuft zurzeit eine öffentliche Vernehmlassung, die noch bis am 9. Dezember dauert.