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21.7917 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Medienmitteilung vom 8. September 2021 informiert der Bundesrat, dass er die Zertifikatspflicht früher als am 24. Januar aufheben kann, "sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen".

- Welche Bedingungen genau müssen erfüllt sein, dass der Bundesrat die Zertifikatspflicht vor dem 24. Januar 2022 aufhebt?

- Wie kann er diese Bedingungen beeinflussen?

Stellungnahme des Bundesrates

In der aktuellen Phase der Pandemie steht für den Bundesrat der Schutz des Gesundheitssystems im Vordergrund. Gemäss dem im Mai 2021 verabschiedeten Drei-Phasen-Modell ergreift er dann Massnahmen, wenn die Überlastung der Spitäler droht. Dieser Maxime ist der Bundesrat in seinen Entscheiden zur Ausweitung der Zertifikatspflicht gefolgt. Das Übertragungsrisiko soll minimiert werden, indem nur immunisierte oder negativ getestete Personen an Orten mit hohem Übertragungsrisiko (Innenbereiche von Restaurants, Museen, Fitnesscentern) Zusammenkommen. Die Schliessung ganzer Branchen zum Schutz des Gesundheitssystems erachtet der Bundesrat angesichts der Verfügbarkeit dieses milderen Mittels als nicht verhältnismässig. Die Massnahmen hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 6 des Epidemiengesetzes ergriffen. Der Bundesrat hat das Schreiben der SKG-N vom 22. September 2021, messbare Richtwerte zu definieren, zur Kenntnis genommen. Er ist bereit, diese Frage zu prüfen. Ob die komplexe Situation der drohenden Überlastung der Intensivpflegestationen (IPS) in messbaren und einfach verständlichen Richtwerten abgebildet werden kann, ist allerdings offen und muss vertieft geprüft werden. So hat sich alleine durch die Delta-Variante die Lage stark verändert: Vermehrt müssen jüngere Personen auf der IPS behandelt werden. Diese Personen werden lange betreut und häufig ohne vorgängige stationäre Betreuung direkt in die IPS eingewiesen. Aus diesem Grund dauert es länger, bis sich die Lage in den Spitälern entspannt. Diese Einschätzung teilen auch die Direktoren der Universitätsspitäler, die sich am 16. September 2021 mit Besorgnis an den Bundesrat und den Präsidenten der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen- und direkteren gewandt haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Anzahl möglicher Hospitalisierungen auch von der Durchimpfungsrate abhängt: Je mehr Personen sich für eine Impfung entscheiden, desto geringer ist das Risiko einer Überlastung der Spitalstrukturen. Aktuell ist klar, dass die Spitäler die Folgen eines erneuten Fallzahlenanstiegs kaum bewältigen könnten. Ein solcher kann aber nicht ausgeschlossen werden: In den kommenden Wochen dürfte sich das gesellschaftliche Leben aufgrund des kälteren Wetters wieder verstärkt in die Innenräume verlagern. Die Erfahrung aus dem Herbst 2020 zeigt, dass diese Situation das Infektionsgeschehen rasch beschleunigen kann. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, besteht, weiterhin die Möglichkeit, sich auf Wunsch kostenlos testen zu lassen und so ein Zertifikat zu erhalten.

Zertifikatspflicht: welche sind die Bedingungen für ihre Aufhebung?? | Lexipedia | Lexipedia