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21.8007 · Fragestunde. Frage · 2021-11-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund muss einen Beitrag von 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV an die Versicherung leisten. In seiner Stellungnahme zur Motion 21.4172 gibt der Bundesrat Folgendes an: "Bei den Ausgaben, die sich aus der Vermögensanlage ergeben, handelt es sich um Ausgaben der Anlagetätigkeit und nicht um Ausgaben der Versicherung. Entsprechend dürfen diese Ausgaben nicht in die Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV einfliessen." Jedoch wurden im Jahr 2020 die externen Managementgebühren für das Vermögen (13,1 Mio. Fr.) bei der Berechnung berücksichtigt.

Wie erklärt sich das?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)