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21.8019 · Fragestunde. Frage · 2021-11-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Vom Bundesgericht als Übergangslösung bezeichnet und von Lehre, Forschung sowie SGK-N wiederholt kritisiert: Bei der IV-Grad-Berechnung werden für das Invalideneinkommen zu hohe Vergleichslöhne beigezogen, da diese körperlich schwere Arbeiten beinhalten. Menschen mit Behinderungen können diese Löhne auch im ausgeglichenen Arbeitsmarkt aber nie erzielen.

Löst der kürzlich publizierte Vorschlag einer Arbeitsgruppe unter Prof. em. Riemer-Kafka aus Sicht des Bundesrats die kritisierten Probleme?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Lösungsvorschlag von Frau Professorin Emerita Gabriela Riemer-Kafka basiert auf dem bis am 31. Dezember 2021 anwendbaren System der Bemessung des Invaliditätsgrades. Demzufolge berücksichtigt er das lineare Rentensystems und die Weiterentwicklung der Invaliditätsbemessung und damit die neuen Regelungen auf Stufe Verordnung per 1. Januar 2022 nicht. Eine erste Einschätzung zeigt, dass der Lösungsvorschlag auf Personen mit einer körperlichen Einschränkung fokussiert und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht berücksichtigt. Diese machen heute die Hälfte der rentenbeziehenden Personen aus. Inwieweit eine solche Lösung im Rahmen einer Regelung zur Invaliditätsbemessung für sämtliche versicherten Personen herangezogen werden kann, muss vertieft geprüft werden. Dies auch zusammen mit den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen auf andere Sozialversicherungen. Der Bundesrat wird den Lösungsvorschlag in die geplanten Arbeiten einbeziehen.