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21.8059 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Frage 21.7612 hat der Bundesrat erklärt, dass er im Laufe des dritten Quartals 2021 die Vernehmlassung zum Vorentwurf für die Einführung des Trusts im Landesrecht eröffnen werde. Nun ist diese für das zweite Quartal 2022 vorgesehen, mit einer Verzögerung der Frist, innerhalb derer der Bundesrat den Gesetzesentwurf vorlegen sollte.

1. Wie lässt sich erklären, dass die Vernehmlassung noch nicht eröffnet wurde?

2. Meint der Bundesrat, dass er die angekündigten Fristen einhalten kann?

3. Falls nicht, weshalb wurde die Thematik nicht priorisiert?

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