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21.8062 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ein nicht unerheblicher Teil der vom BAG registrierten Corona-Hospitalisationen und -Todesfälle sind unter "Impfstatus unbekannt" klassiert.

Welches sind die Gründe, dass man in der Schweiz von Personen, die aufgrund einer Corona-Infektion in Spitalpflege sind oder sterben, keine Informationen über deren Impfung hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Impfstatus muss seit dem 27. Januar 2021 für hospitalisierte Fälle, Todesfälle sowie für Fälle in sozialmedizinischen Einrichtungen durch einen behandelnden Arzt oder eine behandelnde Ärztin erfasst und mittels des klinischen Befunds oder des klinischen Befunds nach Tod an das Bundesamt für Gesundheit gemeldet werden. Die Gründe, warum ein klinischer Befund nicht vollständig ausgefüllt wurde, sind dem BAG nicht im Detail bekannt. Ein möglicher Grund ist die sehr hohe Arbeitsbelastung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.