21.8078 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Wie kürzlich bekannt wurde, plant die EU - im Unterschied zur Schweiz - bei der Umsetzung von "Basel III Final" keine Verknüpfung von Tragbarkeit von Hypothekarnehmern und Eigenmittelanforderungen der Banken.
- Ist der Bundesrat angesichts der EU-Umsetzung bereit, ebenfalls auf eine solche Verknüpfung zu verzichten?
Falls nein, mit welcher Begründung?
- Wie beurteilt er die geplante EU-Umsetzung mit Blick auf Basel-Konformität?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist dabei, eine Vorlage auszuarbeiten, die in diesem Bereich eine pragmatische Lösung vorsieht. Dies ist auch den Banken bekannt. Was die Umsetzung in der EU betrifft, ist es nicht am Bundesrat, deren Basel- Konformität zu beurteilen. In der letzten Prüfung wurde die Umsetzung in der EU durch den Basler Ausschuss als "materially non-compliant" bewertet. Im gemeinsamen Eckwertepapier haben sich Bund, Banken, Finma und SNB auf das Ziel geeinigt, Basel-III-compliant zu sein (largely compliant).