21.8127 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Rechnungslegungsverordnung Compenswiss, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2025 anwendbar. Laut dem Bundesrat hat die Compenswiss dem Verordnungsentwurf vorgegriffen und bereits ein Konzept ausgearbeitet, das es ermöglicht, gegenwärtig im Kaufpreis von Wertpapieren versteckte Gebühren als Vermögensverwaltungskosten auszuweisen (Frage 21.8006).
Auf welches Geschäftsjahr ist das von Compenswiss bereits ausgearbeitete Konzept erstmals anwendbar?