21.8128 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 17. November 2021 gab der Bundesrat an, dass die Ausgaben in Zusammenhang mit der Anlage des Vermögens der AHV nicht in die Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV einfliessen dürfen (Motion 21.4172). Mit der Rechnungslegungsverordnung Compenswiss, die sich seit dem 3. November 2021 in der Vernehmlassung befindet, sollen jedoch alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Anlage des Vermögens der AHV bei der Berechnung dieses Beitrags berücksichtigt werden (Frage 21.8006).
Was ist nun mit diesen Ausgaben?